Unsere Leistungen

24homecare GmbH vermittelt selbständige Personenbetreuerinnen, die auf ihre Fachkenntnisse sowie auf ihre sprachlichen Kenntnisse überprüft worden sind.

 

In der Regel wechseln sich zwei Personenbetreuerinnen alle 4 bis 6 Wochen ab. Da sie während dieser Zeit bei der zu betreuenden Person wohnen, ist über 24 Stunden eine Anwesenheit der Personenbetreuerinnen gewährleistet.

 

Unsere Leistungen :

  • Telefonische Beratung zur 24-Stunden-Betreuung
  • Kostenloser Erstbesuch durch 24homecare zur Einschätzung des Betreuungsbedarfs  
  • Kostenloses Angebot zur 24-Stunden-Betreuung
  • Auswahl und Vermittlung von geeigneten selbständigen Personenbetreuungskräften  
  • Durchführung der Anmeldung der Betreuungskräfte bei der Gewerbebehörde und der Sozialversicherung, sowie laufende administrative Unterstützung der Betreuungskräfte  
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und dem Förderansuchen  
  • Bei Ausfall einer Betreuungskraft wird für die zu betreuende Person eine weitere Betreuung sichergestellt
  • Regelmäßige Besuche zur Sicherstellung der Qualität  
  • Organisation des Fahrtendienstes bis zu Ihrem Haus  

Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit von 24homecare GmbH auch am Wochenende und an Feiertagen gegeben:

Welche Tätigkeiten dürfen Personenbetreuerinnen durchführen?

 

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B.:

  1. Zubereitung von Mahlzeiten
  2. Erledigung von Besorgungen
  3. Reinigungstätigkeiten
  4. Hausarbeiten und Botengänge
  5. Auf ein gesundes Raumklima achten
  6. Betreuung von Tieren und Pflanzen
  7. Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)

2. Unterstützung bei der Lebensführung wie z.B.:

  1. Gestaltung des Tagesablaufs
  2. Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  3. Gesellschafterfunktion (wie z.B.: Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Begleitung bei diversen Aktivitäten)
  4. Unterstützung bei Ortswechsel oder bei der Organisation der Personenbetreuung (z. B. Termine vereinbaren)

3. Pflege und Delegation von Tätigkeiten:

Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG § 3b (1) sind PersonenbetreuerInnen befugt, im Einzelfall einzelne pflegerische Tätigkeiten an der betreuten Person auszuüben, wenn aus medizinischer / pflegerischer Sicht keine Gründe dagegen sprechen (d. h. wenn die Gesundheit der betreuten Person durch die Durchführung der Tätigkeit nicht gefährdet ist).

 

 

 

Sehr gerne informieren

wir Sie persönlich über

unsere Leistungen:

 

0664 / 280 85 96

office@24home-care.at